Nachdem barrierefreie Websites, mobile Anwendungen und softwaregestützte interne Prozesse in der öffentlichen Verwaltung schon längst gesetzlich vorgeschrieben sind, tritt am 28.06.2025 eine ähnliche Verpflichtung europaweit für die Privatwirtschaft in Kraft. Dann müssen beispielsweise Webshops, Apps, Bankdienstleistungen und Fahrkartenautomaten barrierefrei sein.
In der Schulung „Accessibility von Software“ erhältst du einen umfassenden Überblick über die Details dieser gesetzlichen Vorgabe. HTML- und ARIA-Beispiele veranschaulichen die Umsetzungsmöglichkeiten, während praktische Übungen das Gelernte vertiefen. Mit dieser Schulung wirst du in die Lage versetzt, die aktuellen 50 gesetzlichen Anforderungen zu meistern.
Zielgruppe:
Die Schulung richtet sich an Software-Entwickler:innen, Interaction Designer:innen, Visual Designer:innen, Screen Designer:innen, Informationsarchitekt:innen und Führungskräfte, die ihr Wissen über Accessibility aufbauen, stärken und erweitern möchten und Best Practices für HTML und ARIA zur barrierefreien Gestaltung verschiedener UI-Elemente kennenlernen wollen.